Wichtige rechtliche Informationen

Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie hiermit darüber informieren, dass Herr Jürgen Paintner die gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung gemäß § 34c Abs. 2a GewO  i.V.m.  § 15 b Abs. 1 MaBV erfolgreich abgeschlossen hat.


Es wurde Wert darauf gelegt, dass die Weiterbildung bei einem nach     DIN ISO 29993:2018 zertifizierten Weiterbildungsträger wahrgenommen wird.

Der Wissensstand von Herrn Jürgen Paintner wurde auf Grundlage der aktuellsten Gesetzeslage überprüft und nachgewiesen.


Herr Jürgen Paintner ist damit auch über den 31.12.2023 hinaus berechtigt,

erlaubnispflichtige Tätigkeiten gem. § 34c GewO als Makler auszuüben.


Das zugehörige Zertifikat und die Inhalte der Weiterbildung für Immobilienmakler finden Sie   > HIER <.


Ferner möchten wir Sie hier über die bereits seit 23.12.2020 gültige Gesetzesänderung gemäß §§ 656a – 656d BGB informieren. Alle darin enthaltenen wichtigen Regelungen finden Sie >   HIER  <.



Informationen zum Geldwäschegesetz (GwG)


Als Immobilienmakler ist die H&P-Group GbR, vertreten von Herrn Jürgen Paintner nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht.

 

Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) - beispielsweise mittels einer Kopie.

 

Bei einer juristischen Person benötigen wir (zusätzlich zum Personalausweis) noch eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht.

 

Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.

Als unser Vertragspartner (hier: Verkäufer, Kaufinteressent, Käufer) haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.

 

Daher sind wir verpflichtet vom/von dem/den Verkäufer/n, als auch von allen Kaufinteressenten bzw. Käufern eine Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) und bei juristischen Personen zusätzlich den kompletten Handelsregisterauszug anzufordern, aufzubewahren (s.o.), zu dokumentieren und den Behörden auf Verlangen vorzulegen.



Widerrufsbelehrung


Unsere Widerrufsbelehrung (gemäß EU-Richtlinie) finden Sie hier.



Kommen Sie bei Fragen gerne auf uns zu.

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